Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lico-Tec gmbh

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht im Einzelfall abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.

 

I.    Preise

1.    Die Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer und sind freibleibend. Abschlusspreise gelten nur bei Abnahme der vorgesehenen Menge.

2.    Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise und Bedingungen unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste.

3.    Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind oder entstehen neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.

II.    Lieferung

1.    Lieferung erfolgt an Wiederverkäufer und Endkunden (nur bei Tonerkartuschen und technischem Equipment). Der Export unserer Erzeugnisse ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet.

2.    An uns unbekannte Firmen liefern wir nur gegen Vorkasse.

3.    Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Boykott, die unsere Betriebe, Betriebe der Käufer oder wichtiger Unterlieferanten betreffen, verspätete Anlieferung von Rohmaterialien, Transporthindernisse und andere Umstände, auf die wir bzw. der Käufer keine Einflussmöglichkeit haben, sind von uns bzw. vom Käufer in keinem Falle zu vertreten; in solchen Fällen tritt weder für uns Lieferverzug noch für den Käufer Annahmeverzug ein.

4.    Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten, wenn diese Ereignisse auf unseren Betrieb erheblich einwirken. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.

5.    Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er Rechte aus der Lieferverzögerung herleiten kann.

6.    Kleinstaufträge sind unwirtschaftlich. Wir führen daher Aufträge erst ab EUR 100,- Nettorechnungswert aus. Nachbestellungen zu bereits in Arbeit befindlichen Aufträgen können zum vereinbarten Preis nur berücksichtigt werden, wenn der Stand der Erzeugung dies ohne zusätzliche Kosten gestattet.

7.    Die Wahl des Versandweges, der Versandart und des geeigneten Verpackungsmaterials bleibt uns vorbehalten. Lieferung erfolgt bei Nettorechnungsbeträgen ab EUR 250,- frei Haus. Unter EUR 250,- Nettorechnungswert berechnen wir eine Pauschale von EUR 5,- für Fracht- und Bearbeitungskosten. Mehrkosten für Sendungen ins In- oder Ausland gehen zu Lasten des Empfängers.

8.    Alle Sendungen sind auf Rechnung und Gefahr des Bestellers unterwegs. Unsere Rechnungen gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

III.    Beanstandungen

1.    Beanstandungen hinsichtlich Anzahl, Gewicht, Güte und Beschaffenheit der Waren werden nur berücksichtigt, wenn eine schriftliche Rüge innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bei uns eingeht. Für die Entscheidung darüber, ob begründete Einwendungen gegen die Güte und Beschaffenheit der Ware erhoben worden sind, ist das Ergebnis einer nach Rücksendung der Ware in unserem Werk vorzunehmenden Prüfung allein maßgebend. Soweit eine schriftliche Rüge bei uns fristgerecht eingegangen und berechtigt ist, darf der Käufer Wandelung oder Minderung beanspruchen. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Leistung von Schadensersatz, z. B. wegen entgangenen Gewinns oder Schäden, die nicht am Liefergegenstand der Lieferung und Leistung selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

2.    Soweit der Abnehmer die Ware weiterverarbeiten will, hat er sie in jedem Fall vor Beginn der Weiterverarbeitung zu prüfen. Er hat sich davon zu überzeugen, ob die Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist.

IV.    Zahlung

1.    Bei Erstbestellung des Käufers liefern wir die ersten drei Bestellungen nur gegen Vorkasse, es sei denn, es wurden gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen.

2.    Banküberweisung wird innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tage netto auf das auf der Rechnung genannte Bankkonto akzeptiert. Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung/Zahlungsaufstellung oder Empfang der Leistung in Verzug.

3.    Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Verkäufer das Recht zu, sofortige Zahlung aller noch offenen – auch der noch nicht fälligen – Rechnungen zu verlangen.

4.    Aufrechnung sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Zahlungsanspruch sind ausgeschlossen. Tritt nach Vertragsabschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die die Bezahlung des Kaufpreises gefährdet wird, so kann der Verkäufer Vorausleistung des Kaufpreises verlangen.

V.    Abrufaufträge

1.    Abrufaufträge sollen innerhalb der festgesetzten Zeiten erledigt sein. Die Abnahme ist in möglichst gleichmäßigen Raten erwünscht. Jeder Abruf gilt als ein Geschäft für sich.

2.    Bleibt der Käufer mit der Abnahme der abgeschlossenen Menge im Rückstand, so sind wir auch befugt, den Abrufauftrag zu streichen und die gewährte Abschlussvergünstigung auf die Nichterfüllung zu beanspruchen. Von uns aufgewendete Kosten für Klischees, Etiketten, Siegelmarken usw. sind dann in voller Höhe an uns zu zahlen.

VI.    Schutzrechte und Entwürfe

1.    Für den Fall, dass von uns hergestellte Entwürfe fremde Schutzrechte verletzen und/oder als Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften angesehen werden, übernehmen wir keine Verantwortung. Für Verletzungen fremder Schutzrechte und für Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften, die sich bei vertragsgemäßer Erfüllung der Lieferungen und Leistungen durch uns und/oder bei der Verwendung unserer Lieferungen und Leistungen durch den Käufer ergeben, haftet allein der Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, uns von einer Inanspruchnahme infolge solcher Verletzungen und Verstöße freizustellen und den sich etwa daraus ergebenden Schaden zu ersetzen.

VII.    Eigentumsvorbehalt

1.    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus dieser Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unseren jeweiligen Forderungssaldo. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im normalen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Waren, auf der unser Eigentumsvorbehalt ruht, sowie die Abtretung von Forderungen aus dem Weiterverkauf solcher Waren ist ihm nicht gestattet.

2.    Veräußert der Käufer von uns gelieferte Waren unverändert, bearbeitet oder verarbeitet, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus solchen Verkäufen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen an uns auszuhändigen.

3.    Der Käufer ist ermächtigt, solche Forderungen einzuziehen, verpflichtet sich aber, die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unserer Lieferungsforderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung verpflichtet. Wird Ware, auf der unser Eigentumsvorbehalt ruht, von dritter Stelle gepfändet, so ist der Schuldner verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

VIII.    Retouren

1.    Nur mit unserem Einverständnis sind Retouren möglich. Für zurückgegebene Waren wird der Zeitwert unter Abzug der Kosten für Neuaufmachung und einer Bearbeitungsgebühr von 30% gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht auf Grund einer berechtigten Reklamation erfolgt.

2.    Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

3.    Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen.

IX.    Technische Änderungen, Menge und Gewicht

1.    Änderungen der Maße (Breite und Länge), die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten.

2.    Maße und Gewichte verstehen sich in den branchenüblichen Toleranzen.

 

X.    Datenschutz

1.    Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

 

XI.    Erfüllungsort, Gerichtsstand, Gültigkeit

1.    Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Landshut.

2.    Gerichtsstand für sämtliche vertragliche und außervertragliche Ansprüche ist ausschließlich Landshut.

3.    Mit dem Erscheinen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

 

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